Betriebserlaubnis
Den Antrag müssen Sie mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Erlaubnistermin einreichen.
Im Falle einer Neuerrichtung einer Apotheke sollten Sie die Baupläne und Ansichtszeichnungen sowie die pharmazeutische Baubeschreibung bei der zuständigen Amtsapothekerin zur Stellungnahme einreichen.
Zudem muss durch die zuständige Amtsapothekerin des Kreises Mettmann entsprechend § 6 ApoG eine amtliche, kostenpflichtige Abnahmebesichtigung durchgeführt werden.
Anzeige bei Wechsel einer Filialleitung
Nach § 2 Abs. 5 Ziffer 2 ist im Falle eines Filialleiterwechsels dieses vom Betreiber der Apotheke zwei Wochen vor der Änderung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei einem unvorhergesehenen Wechsel der Person des Verantwortlichen muss die Änderungsanzeige unverzüglich erfolgen.