Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Mettmann haben, müssen Sie die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde des Kreises Mettmann ablegen. Wohnen Sie nicht im Kreis Mettmann, möchten aber hier die Fischerprüfung ablegen, benötigen wir von Ihnen eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde Ihres Wohnortes.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Abgefragt werden - mit jeweils zehn Fragen - Kenntnisse in sechs Fachgebieten:
- allgemeine Fischkunde
- spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde und Fischhege
- Natur- und Tierschutz
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Im praktischen Teil müssen Sie ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen, das weitere notwendige Zubehör hinzufügen und eine ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse auf Bildtafeln nachweisen.
Sollten Sie den theoretischen Teil bestehen, den praktischen Teil jedoch nicht, müssten Sie in einer Nachprüfung lediglich den praktischen Teil wiederholen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem externen Link “Verordnung über die Fischerprüfung“.
Erwerb des Fischereischeins
Mit dem Zeugnis der bestandenen Prüfung können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt (siehe Internetlinks unter weiterführende Informationen) einen Fischereischein erwerben.
Verlust des Prüfungszeugnisses
Falls Sie Ihr Prüfungszeugnis verloren haben, stellen wir Ihnen auf Antrag ein Ersatzzeugnis aus.
Ablegung der Fischerprüfung bei einer anderen Fischereibehörde
In begründeten Fällen können Sie, wenn Sie im Kreis Mettmann wohnen, die Fischerprüfung auch bei einer anderen Fischereibehörde ablegen. Dafür benötigen Sie von uns eine Ausnahmegenehmigung, die Sie bei uns beantragen können.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigung circa 6 bis 8 Tage in Anspruch nimmt.