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Frühestens mit 13 Jahren können Sie an der Fischerprüfung teilnehmen. Trotz absolvierter Fischerprüfung kann bis zum 14. Lebensjahr lediglich ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Ein Jahresfischereischein kann nach absolvierter Fischerprüfung erst ab einem Alter von 14 Jahren erworben werden. Spätestens mit 16 Jahren muss die gewöhnlich Fischerprüfung abgelegt werden.