Bringen Sie dazu bitte folgendes mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über die Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr). In diesem Gutachten wird Ihre Belastbarkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit überprüft.
- Falls Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind: Ihren Führerschein
- Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV)
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart „O“ (die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur bei Ihrer Stadtverwaltung (Bürgerbüro) möglich)