Inhalt

Bringen Sie dazu bitte Folgendes mit:

  • Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung nach freier Wahl (nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnisverordnung. In diesem Gutachten wird Ihre Belastbarkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit überprüft (nicht älter als ein Jahr)
  • Falls Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind: Ihren Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV)
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart „0“ (die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur im Bürgerbüro Ihrer Stadt möglich).