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Für den Führerschein der Klassen D und DE müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein, können diesen aber schon sechs Monate vorher beantragen. Beide Führerscheine sind jeweils fünf Jahre gültig und können anschließend für jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.

Zusatzqualifikation für gewerblich tätige Busfahrer

Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse D oder DE gewerblich nutzen wollen, benötigen Sie eine so genannte Grundqualifikation beziehungsweise eine beschleunigte Grundqualifikation.

Diese Qualifikation wird nach bestandener Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer in Ihren Führerschein eingetragen. Sie gilt für fünf Jahre. Alle fünf Jahre nach dem ersten Eintrag müssen Sie dann insgesamt fünf Weiterbildungen bei der Industrie- und Handelskammer machen und uns die jeweiligen Abschlusszeugnisse zur Verlängerung Ihres Führerscheins vorlegen.

Die Fahrerlaubnis für die Klasse D und DE wird auf fünf Jahre befristet erteilt. Die Verlängerung erfolgt danach für jeweils fünf Jahre. Ihren Führerscheinantrag für die Klassen D oder DE können Sie im Kreishaus in Mettmann, Raum 1.041, stellen.