Bitte bringen Sie dafür Folgendes mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Falls Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind: Ihren Führerschein
- Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV)