Für den Führerschein der Klasse C müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein, können diesen aber schon sechs Monate vorher beantragen. Sie müssen zuvor den Führerschein der Klasse B erwerben. Für den Führerschein der Klasse CE müssen Sie vorher zusätzlich den Führerschein der Klasse C erwerben.
Die Führerscheine der Klassen C und CE sind jeweils fünf Jahre gültig und können anschließend für jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.
Zusatzqualifikation für eine gewerbliche Nutzung
Wenn Sie Ihren Führerschein C oder CE gewerblich nutzen wollen, brauchen Sie eine so genannte Grundqualifikation beziehungsweise eine beschleunigte Grundqualifikation. Dies gilt, wenn Ihre Führerscheine nach dem 10. September 2009 ausgestellt wurden.
Die genannten Qualifikationen werden nach bestandener Prüfung in Ihren Führerschein eingetragen. Sie gelten für fünf Jahre. Alle fünf Jahre nach dem ersten Eintrag müssen Sie dann insgesamt fünf Weiterbildungen machen und uns die jeweiligen Abschlusszeugnisse zur Verlängerung Ihres Führerscheins vorlegen.