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Ein Kurzzeitkennzeichen können Sie bei uns nur beantragen, sofern Sie im Kreis Mettmann einen Hauptwohnsitz haben oder hier eine Betriebsstätte unterhalten oder wenn das Fahrzeug, für das ein Kurzzeitkennzeichen beantragt wird, seinen Standort im Kreis Mettmann hat. Der Standort des Fahrzeugs im Kreis Mettmann ist durch einen entsprechenden Kaufvertrag oder eine Rechnung nachzuweisen.