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Fleischuntersuchung

Wir untersuchen alle Teile des geschlachteten Tieres (einschließlich des Blutes) auf Veränderungen. Dabei wird Folgendes geprüft:

  • krankhafte Veränderungen der Organe,
  • Auffälligkeiten bei Geruch, Farbe, Konsistenz und Geschmack,
  • tierschutzrechtliche Verstöße,
  • Rückstände von Arzneimitteln und
  • Sonstige Untersuchungen:
    • abweichende Fleischreifung,
    • Wässrigkeit und
    • mangelhafte Ausblutung

Wenn Sie schlachten (lassen)

Wenn Sie ein Tier für den Verzehr schlachten (lassen) wollen, müssen Sie uns dies wenigstens 24 Stunden vorher mitteilen. Das gilt auch, falls Sie Ihre Tiere in einen Schlachthof bringen. Bitte geben Sie dabei an: Ort und Zeit der Schlachtung sowie die Art und Anzahl der Schlachttiere.

Welche Tiere müssen vor beziehungsweise nach der Schlachtung untersucht werden?

  • Paarhufer (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen),
  • Einhufer (Pferde),
  • Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden und
  • Haarwild (Säugetiere, die nicht als Haustiere gehalten werden und nicht ständig im Wasser leben), das nicht durch Erlegen bei der Jagd getötet wird.

Wenn das Fleisch von potentiellen Trichinenträgern (Schweine, Einhufer, Wildschweine, Bären, Füchse, Sumpfbiber, Dachse und anderen fleischfressende Tiere) für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, so müssen Sie es nach der Schlachtung amtlich auf Trichinen untersuchen lassen.