Zum Verzehr bestimmtes Fleisch muss von uns ebenso sorgfältig auf seine gesundheitliche Unbedenklichkeit hin überwacht werden, wie pflanzliche Lebensmittel. Bei den entsprechenden Schlachttieren muss daher eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt und das Fleisch als "tauglich" beurteilt und gekennzeichnet werden.