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Erlaubnisfreie Nutzung

Bei der erlaubnisfreien Nutzung besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Die Anzeige einer erlaubnisfreien Grundwassernutzung muss vor Beginn der Arbeiten in zweifacher Ausfertigung erfolgen. Für die Anzeige sind folgende Angaben erforderlich:

  • Technische Angaben zur Brunnenanlage (z.B. Pumpe)
  • Geplante Tiefe der Bohrung
  • Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Einzeichnung der Entnahmestelle
  • Beabsichtigte Jahresfördermenge
  • Verwendung des Wassers (z.B. Gartenbewässerung mit Angabe der Flächengröße,  Eigenbedarf Trinkwasser mit Angabe der Personenzahl)

Erlaubnispflichtige Nutzung

Für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Antragsformular
  • Erläuterungsbericht
    Dieser Bericht soll vorab die geplante Maßnahme darlegen und besondere Umstände, die zur Beurteilung des Antrages wichtig sind, beschreiben.
  • Übersichtsplan im Maßstab 1 : 15.000
    In diesem DIN-A 4 Ausschnitt aus dem Stadtplan soll das betreffende Grundstück gekennzeichnet werden. Eine Einkreisung mit einem Durchmesser von ca. 1 cm ist dabei ausreichend.
  • Flurkarte im Maßstab 1 : 1.000
  • Lageplan im Maßstab 1 : 250
    • Einzeichnung der Versorgungsleitung
    • Einzeichnung der Entnahmestelle
    • Einzeichnung der Abwasseranlage/Dungstätte
  • Detailzeichnungen der Entnahmeeinrichtung
  • Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung (bei nicht eintragungspflichtige Firmen)
    Sofern Firmen (GmbH, GmbH & Co KG, KG, ARGE usw.) Antragsteller sind, ist der Auszug ( 1-fach ) in Kopie erforderlich.