Voraussetzungen für die erlaubnisfreie Nutzung
- Das Grundstück muss frei von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen oder Kampfmitteln sein.
- Die entnommene Wassermenge darf keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt haben.
- Das Wasserentnahme darf nicht gewerblich genutzt werden.
- Die Entnahmestelle muss außerhalb von Wasserschutzzonen liegen.
Da Randbedingungen einer Grundwassernutzung entgegenstehen können oder eventuell weitergehende Anforderungen an die Wasserentnahme gestellt werden müssen, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem/der für Ihre Stadt zuständigen Sachbearbeitenden.