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Voraussetzungen für die erlaubnisfreie Nutzung

  • Das Grundstück muss frei von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen oder Kampfmitteln sein.
  • Die entnommene Wassermenge darf keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt haben.
  • Das Wasserentnahme darf nicht gewerblich genutzt werden.
  • Die Entnahmestelle muss außerhalb von Wasserschutzzonen liegen.

Da Randbedingungen einer Grundwassernutzung entgegenstehen können oder eventuell weitergehende Anforderungen an die Wasserentnahme gestellt werden müssen, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem/der für Ihre Stadt zuständigen Sachbearbeitenden.