Inhalt

Ist eine der vorgenannten Voraussetzungen gegeben, ist darüber hinaus die Zustimmung des, beziehungsweise der Erziehungsberechtigen erforderlich. Diese Zustimmung muss schriftlich erklärt werden. Entsprechend sind der Zulassung auch die Ausweise der Erziehungsberechtigten im Original vorzulegen.

Neben der vorgenannten Zustimmung verlangt die Kfz-Zulassungsbehörde von dem/den gesetzlichen Vertreter/n eine Erklärung, wonach diese/r die persönliche Haftung für alle aus der Zulassung des Fahrzeugs sich etwa ergebenden Folgen übernimmt/übernehmen.

Eine entsprechende Erklärung finden Sie auf dem Vordruck «Vollmacht zur Fahrzeugzulassung«.