Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie formell beantragen. Das Antragsformular finden Sie unten.
Die Antragsabgabe erfolgt immer nach vorheriger telefonischer Terminabsprache bei Ihrer Stadtverwaltung (Rathaus). Dort berät man Sie gern. Die zuständigen Ansprechpartner der zehn kreisangehörigen Städte finden Sie in der Publikation "Ansprechpartner für die Antragstellung in Ihrer Stadt".
NEU! Für Antragsteller die im Ausland leben: Bitte nutzen Sie die Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.