Um die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass ein begründetes Interesse hieran besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit von einer öffentlichen Stelle angezweifelt wird oder der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Staatsangehörigkeitsausweis verpflichtend ist, z. B. für die Aufnahme in den diplomatischen Dienst, die Approbation als Ärztin oder Arzt oder für die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr.
Im Regelfall können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses glaubhaft machen, da die Erteilung eines solchen Ausweisdokuments voraussetzt, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist.