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Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rahmen der sogenannten „Wächtermeldung“ wird für jede zu überprüfende Person eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich im Einzelfall nach dem entstehenden Verwaltungsaufwand.