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Wir erteilen Ihnen auf Antrag die entsprechende Erlaubnis, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass bei juristischen Personen (zum Beispiel einer GmbH, AG) die Gesellschaft die Antragstellerin ist. In diesem Fall muss für jede vertretungsberechtigte Person (zum Beispiel den Geschäftsführer, ein Vorstandsmitglied) ein eigener Antragsvordruck eingereicht werden.