Näheres können Sie der angegebenen Publikation »Allgemeine Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten« des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen.
Ferner finden Sie unter „Publikationen“ auch entsprechende Antragsformulare. Diese können Sie ausgefüllt bei der Beratungsstelle des Kreises (ProBe) einreichen.