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Bauliche Anlagen, wie z.B. Gebäude, Brücken, Stege, Leitungen, Zäune und Uferbefestigungen in oder an Gewässern können beispielsweise bei Hochwasserereignissen zu Behinderungen des Abflusses führen. Deshalb benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde, wenn Sie eine bauliche Anlage in oder an einem Gewässer errichten wollen.

Bitte stimmen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde ab.