Inhalt

Elektronischer Aufenthaltstitel

Der elektronische Aufenthaltstitel ähnelt in Form und Beschaffenheit einer Bankkarte und enthält einen zusätzlichen Chip mit Ihren persönlichen und biometrischen Daten.

Hierbei ist zu unterscheiden:

Befristete Aufenthaltserlaubnis

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird zum Beispiel für folgende Aufenthaltszwecke erteilt:

  • Familiennachzug
  • Erwerbstätigkeit
  • Ausbildung (zum Beispiel Studium oder Sprachkurs) humanitäre Gründe

Niederlassungserlaubnis

Darunter ist ein Aufenthaltstitel zu verstehen, der

  • zeitlich unbeschränkt ist und
  • zur Ausübung jeder Art von Erwerbstätigkeit berechtigt.

Im Regelfall wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn die Ausländerin oder der Ausländer

  • seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
  • sein Lebensunterhalt gesichert ist,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet hat und
  • über eine Altersabsicherung verfügt.

Abweichend von den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gelten besondere Regelungen für

  • ausländische Ehegatten von Deutschen,
  • Kinder mit eigenständigem Aufenthaltsrecht,
  • Selbstständige,
  • Hochqualifizierte oder Aufenthalte aus humanitären Gründen