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• Welche Aufgaben umfasst die Finanzaufsicht?

Die kommunale Finanzaufsicht und damit die staatliche Überwachung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft hat ihre verfassungsmäßige Grundlage in Art. 78 der Landesverfassung NRW. Sie beinhaltet die Kontrolle der Einhaltung rechtlicher Grundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft.
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bestimmt, dass die Aufsicht des Landes die Städte in ihren Rechten schützt und die Erfüllung ihrer Pflichten sichert. Das in dieser Vorschrift verankerte Recht, die Kommunen zu überwachen, wird im 13. Teil der GO NRW näher beschrieben. Wir bearbeiten, bewerten, bestätigen oder genehmigen beispielsweise im Rahmen der Finanzaufsicht Haushalts- und Nachtragshaushaltssatzungen, Haushaltssicherungskonzepte, Jahresabschlüsse kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Bürgschaften, Prüfberichte der Gemeindeprüfungsanstalt und die wirtschaftliche Betätigung der kreisangehörigen Städte, Körperschaften und Stiftungen.
Weitere Informationen zum Thema "Haushalte und Finanzen der Kommunen" finden Sie im Internetangebot des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW unter dem Themenbereich „Kommunales/Kommunale Finanzen/ kommunale Haushalte“.