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• Wo kann ich von meinem Petitionsrecht Gebrauch machen?

Nach dem Grundgesetz haben alle das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Beim Landtag NRW in Düsseldorf ist ein Petitionsausschuss eingerichtet, an den Sie sich mit Ihren Anliegen wenden können.