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In dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung (Delfin 4) wird überprüft, ob die Sprachentwicklung eines Kindes aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist und ob es die deutsche Sprache hinreichend beherrscht. An diesem Verfahren nehmen alle Kinder teil, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, in der die alltagsintegrierte sprachliche Förderung angeboten wird. Auch Kinder in Kindertageseinrichtungen, deren Eltern der Bildungsdokumentation nicht zugestimmt haben, nehmen an dem Verfahren teil. Weitere Informationen zur Sprachstandsfeststellung finden Sie auf der Internetseite des  Ministeriums für Schule und Weiterbildung.