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Um Schulkinder zu Förderschulen des Kreises zu befördern, hat der Kreis Mettmann einen sogenannten Schülerspezialverkehr eingerichtet. Dieser kann in Anspruch genommen werden, wenn es einem Schulkind nicht möglich ist, die Förderschule eigenständig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Der Schülerspezialverkehr wird überwiegend mit Kleinbussen oder Taxen organisiert, die den Bedürfnissen der Schulkinder angepasst sind.

Ein Informationsblatt zur Schülerfahrkostenerstattung finden Sie bei den Weiterführenden Informationen.