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Legionellenerreger werden über das Wasser übertragen. Daher müssen betreibende Firmen von großen Trinkwassererwärmungsanlagen (mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Litern und/oder mehr als 3 Litern in mindestens einem Fließweg zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und einer Entnahmestelle) ihre Anlagen auf Legionellen untersuchen lassen.

Dieses gilt, wenn das Trinkwasser gewerblich oder öffentlich bereit gestellt wird und Duschen oder andere Anlagen vorgehalten werden, bei denen es zu einer Vernebelung von Wasser kommt. Die Trinkwasserverordnung regelt die Pflichten für Betriebsgesellschaften solcher Anlagen und legt die Vorgaben für die Überwachung durch das Gesundheitsamt fest.