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Inklusion in der Grundschule

Im Kreis Mettmann gibt es rund 80 Grundschulen. Alle kommunalen Schulträgerschaften im Kreis Mettmann haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht, ein inklusives Schulsystem zu entwickeln. An vielen Grundschulen wurde das Angebot des Gemeinsamen Lernens eingerichtet.

Das bedeutet, dass Kinder in der Regel auch dann eine wohnortnahe allgemeine Schule (Grundschule) besuchen können, wenn sie einen besonderen Förderbedarf im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen haben.

Kinder, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in anderen Bereichen haben (Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperliche oder motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen) können grundsätzlich eine allgemeine Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass diese Schule über die nötige personelle und sachliche Ausstattung verfügt.

FAQ

• Was heißt "Inklusion"?

Inklusion bedeutet Einschluss. In einer inklusiven Schule lernen alle Kinder unabhängig von ihren individuellen Unterschieden (wie z.B. sozialer, religiöser und kultureller Herkunft, Fähigkeiten und Beeinträchtigungen) gemeinsam.

• Was ist eine allgemeine Schule?

Allgemeine Schulen sind die Grund-, Haupt-, Real- und Gesamt- und Sekundarschulen sowie die Gymnasien.

• Welche Förderung braucht mein Kind?

Bevor Kinder in die Schule kommen, findet für alle in der Schule ein Einschulungsgespräch statt. Daran nimmt in der Regel auch die für Ihre Grundschule zuständige Förderfachkraft teil. Dies ist eine sonderpädagogische Fachkraft des Kompetenzzentrums. Außerdem werden alle Kinder schulärztlich untersucht. Im Ergebnis wird für jedes Kind individuell festgelegt, welche besondere, bei Bedarf auch sonderpädagogische Förderung es für den Besuch der Schule benötigt.

• Was muss ich tun, wenn ich dennoch möchte, dass mein Kind eine Förderschule besucht?

Der Besuch einer Förderschule ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn die Eltern dies wünschen. Voraussetzung für den Besuch einer Förderschule ist, dass bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Dazu wird ein so genanntes AO-SF-Verfahren durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie unter »sonderpädagogische Förderung«.

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