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Schwerbehinderte Grundschullehrkräfte

Auch Menschen mit Behinderung sollen eine aktive Rolle im Schulleben übernehmen können. Hier finden Sie weitere Informationen.

Im Rahmen der Möglichkeiten sollen schwerbehinderte Lehrkräfte die gleichen Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten wie das nicht beeinträchtigte Kollegium.

Das Schulamt für den Kreis Mettmann hat mit dem Personalrat für Lehrkräfte an Grundschulen und der Schwerbehindertenbeauftragten eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen. Sie enthält Handlungsmaximen und –empfehlungen für das Schulamt für den Kreis Mettmann und die Grundschulleitungen.

Die Schwerbehindertenvertretung obliegt Frau Holverscheid. Sie erreichen sie unter folgenden Kontaktdaten:

Frau Holverscheid

Schwerbehindertenvertretung

Kreis Mettmann, Der Landrat
Lehrpersonal und Organisation