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Die Schornsteinfegermeister und Schornsteinfegermeisterinnen werden von der Bezirksregierung Düsseldorf einem Kehrbezirk zugewiesen und nehmen ihre Aufgaben als staatliche beliehene Unternehmende und Dienstleistende wahr. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den Internetlink der Schornsteinfeger-Innung.

Wenn Sie wissen möchten, wer der für Sie zuständige Schornsteinfeger ist, rufen Sie uns einfach an.

Insbesondere die Kontrolle der Brandsicherheit (Feuerstättenschau), der Erlass eines Feuerstättenbescheides und die Abnahme einer neuen Heizung beziehungsweise eines neuen Kamins sind den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehalten. Sie als Person mit Eigentumsrechten sind dazu verpflichtet, alle Aufgaben aus dem Feuerstättenbescheid fristgerecht erledigen zu lassen und dies dem Bezirksschornsteinfeger auf einem bestimmten Formblatt mitzuteilen. Die Mitteilung ist natürlich nur nötig, wenn Sie einen anderen Betrieb mit den Arbeiten beauftragen.

Für Kehr- und Überprüfungsarbeiten (zum Beispiel Abgasmessungen) bei Feuerstätten dürfen Sie sowohl inländische als auch andere zugelassene Fachbetriebe aus den EU-Mitgliedstaaten (Schornsteinfegermeister, registrierte Installateur- und Heizungsbaufirmen mit Zusatzqualifikation) frei wählen. Wenn Sie einen neuen Schornsteinfeger suchen, kann Ihnen das Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hilfreich sein. Selbstverständlich dürfen Sie Ihren vertrauten Schornsteinfegermeister oder Ihre Schornsteinfegermeisterin auch weiterhin beauftragen.

Falls Sie ein Problem mit Ihrer Bezirksschornsteinfegermeisterin oder Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister haben, welches sich zwischen Ihnen nicht mehr klären lässt, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden dann vermittelnd tätig, um das Problem zufriedenstellend zu lösen.