Inhalt

Um in einer Krise oder in einer Katastrophenlage richtig reagieren zu können, werden Notfallpläne erarbeitet und regelmäßig aktualisiert:

  • Im Gefahrenabwehrplan wird beschrieben, von welchen Einrichtungen, Objekten oder Betrieben im Kreis Mettmann eventuell eine Gefahr ausgehen kann, und welche Hilfsmittel, Organisationen und Anlagen für das Management solcher Notstände herangezogen werden können.
  • Für insgesamt sieben Betriebe im Kreis Mettmann, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht, sind Sonderschutzpläne aufgestellt worden.
  • Im Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten wird festgelegt, wie Rettungsdienste und Krankenhäuser viele Verletzte schnell und qualifiziert mit geeigneten Mitteln transportieren und versorgen können.
  • Im Tierseuchenhandbuch ist geregelt, was zu tun ist, um eine sich ausbreitende Tierseuche schnell und erfolgreich bekämpfen zu können.
  • Während einer Krise oder nach einer Katastrophe kann es erforderlich werden, Teile der Bevölkerung zu evakuieren. Wie das zu geschehen hat, ist in der Arbeitshilfe für Evakuierungen festgehalten.
  • Wenn der Rhein über seine Ufer tritt, gilt für die Stadt Monheim am Rhein der Sonderschutzplan für Auswirkungen durch Hochwasser.
  • Ein Pandemieplan wurde erstellt, der die Maßnahmen bei einer sich ausbreitenden Seuche des Menschen enthält.