Wenn Sie bereits eine Arbeitsstelle gefunden haben
Wenn Sie bereits eine Arbeitsstelle gefunden haben, ergänzen Sie bitte den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis um die Fotokopie des Arbeitsvertrages/ einer Arbeitsvereinbarung.
Bitte machen Sie auf der ersten Seite des Antrags kenntlich, dass Sie eine Beschäftigung aufnehmen können (z. B. durch Notieren des Wortes „Arbeit“ oder „work“).
Bitte nehmen Sie eine Beschäftigung erst auf, wenn Sie registriert wurden und eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben. Sie dürfen sich bis zum 23.05.2022 zwar ohne Visum in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Um eine Arbeit aufnehmen zu können, muss allerdings zunächst geprüft werden, ob Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt werden kann. Diesen Nachweis können Sie mit der Fiktionsbescheinigung erbringen.