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Mitgebrachte Haustiere

Sollten Sie Haustiere aus der Ukraine mitgebracht haben, ist das Veterinäramt des Kreises Mettmann zu informieren. Dies sollte bevorzugt per E-Mail (Veterinaerwesen@kreis-mettmann.de) geschehen.

Folgende Daten sind hierbei mitzuteilen:

  • Mitteilung über die Verbringung von Tieren, Tierart und Anzahl
  • Name des Halters/der Halterin sowie die telefonische Erreichbarkeit
  • der Aufenthaltsort des Tieres
  • Fotos vom Impfausweis des Tieres (wenn vorhanden)

Da jeder Fall anhand des aktuellen Impfstatus und des Verbringungszeitpunktes einzeln geprüft wird, kann keine generelle Aussage über den Verfahrensablauf gegeben werden. Es erfolgt eine Kontaktaufnahme der amtlichen Tierärzte mit dem Halter/der Halterin, um die weiteren Schritte abzuklären.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Tiere (insbesonders Hunde, Katzen, Frettchen) bis zur Freigabe durch die amtlichen Tierärzte zunächst in häuslicher Quarantäne zu halten sind.