Förderung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde
In dem Förderbaustein 3 des Kommunalen Integrationsmanagements stellt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Mittel für zusätzliche Personalstellen zur Förderung der rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen bereit. Ziel ist es, die für die Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) zuständigen kommunalen Behörden zu unterstützen und die Zusammenarbeit der Migrations- mit der Integrationsverwaltung zu fördern.
Wir setzen die Mittel zur Umsetzung der Bleiberechte für gut integrierte Ausländer nach § 25a und § 25b AufenthG und Förderung der Einbürgerungen gut integrierter Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, ein. Mit den zusätzlichen Personalstellen können wir Einbürgerungsverfahren weiter optimieren mit der Zielsetzung der weiteren Erhöhung der Einbürgerungszahlen für den Kreis Mettmann.