Inhalt

Ob ein wichtiger Grund für eine Namensänderung gegeben ist, wird durch das Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Mettmann geprüft. Vor einer Namensänderung müssen jedoch alle anderen Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine Berichtigung des Namens, ausgeschöpft worden sein.

Eine ausführliche Beratung in Bezug auf die Antragstellung ist persönlich als auch telefonisch beim Rechts- und Ordnungsamt der Kreisverwaltung Mettmann möglich.