Eisbahnbetrieb in Monheim
Kreis lässt Vorschlag des Bürgermeisters vom Land prüfen
MONHEIM AM RHEIN. Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung und dem Gesundheitsministerium des Landes (MAGS) hatte der Kreis am Mittwoch (2. Dezember) die Stadt Monheim angewiesen, unverzüglich den Betrieb der Eislaufbahn im Rahmen der Aktion 6. Monheimer Sternenzauber einzustellen – soweit es sich nicht um eine Nutzung im Rahmen des Schulsports handelt. Nach Auffassung des Kreises und der übergeordneten Behörden ist der Betrieb der Eisbahn mit der Coronaschutzverordnung nicht vereinbar.
Inzwischen hat die Stadt Monheim gegen diese Weisung Klage erhoben und geht zudem davon aus, dass diese Klage hinsichtlich der Vollziehung der Weisung aufschiebende Wirkung entfaltet.
Zwar steht eine Bewertung durch das Verwaltungsgericht noch aus und sowohl der Kreis als auch die Stadt sehen keine Veranlassung, von ihrer jeweiligen Rechtsauffassung abzurücken. Allerdings möchten beide Seiten auch konstruktiv dazu beitragen, den Streit nicht weiter eskalieren zu lassen und trotzdem zu einem rechtskonformen Ergebnis zu kommen.
Landrat Thomas Hendele und Bürgermeister Daniel Zimmermann haben sich deshalb heute in einem Gespräch darüber verständigt, dass der Kreis nun den zuletzt von Monheims Bürgermeister unterbreiteten Vorschlag, die Nutzung der Eisbahn jeweils nur allein, zu zweit oder auf die Mitglieder eines einzigen Hausstands begrenzt zuzulassen, dem Gesundheitsministerium zur Beurteilung vorlegen wird.
Bis zur Entscheidung des Ministeriums wird der Kreis den Betrieb der Eisbahn im vom Bürgermeister vorgeschlagenen Umfang nicht unterbinden. Die Stadt Monheim wartet diese Entscheidung des Ministeriums ab.