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Handel mit Gefahrstoffen

Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Gemische, die für den Verwendenden und die Umwelt gefährlich sein können. Auch brennbare oder explosive Stoffe zählen hierzu. Wir überprüfen daher den Einzelhandel mit Gefahrstoffen. Wenn Sie mit bestimmten Stoffen und entsprechenden Zubereitungen handeln wollen, müssen Sie zuvor eine Prüfung ablegen.

Wir, das Kreisgesundheitsamt, überwachen insbesondere den Einzelhandel mit Gefahrstoffen oder Produkten, die solche Stoffe enthalten. Beim Handel mit solchen Produkten sind Verbote und Beschränkungen zu beachten (siehe Chemikalienverbotsverordnung). Verstöße hiergegen werden darüber hinaus von Behörden gemeldet, die den Internet-Handel mit Chemikalien überwachen.

Wer mit giftigen oder sehr giftigen Stoffen und Produkten Handel treiben möchte, muss dafür vor Aufnahme des Handels eine Sachkunde-Prüfung ablegen. Die Prüfung übernimmt die Bezirksregierung in Düsseldorf (Dezernat 56). Die notwendigen Kontaktangaben und das Formular hierzu finden Sie auf der Seite Arbeitsschutz in NRW.