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Co-Pipeline: Mündliche Verhandlung beim OVG Münster

Kreis: Leitung birgt ein hohes Risiko

KREIS METTMANN. Am 19. August beginnt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster die mündliche Verhandlung gegen die CO-Pipeline der ehemaligen Bayer-Tochter Covestro. Verhandelt wird erneut über die Berufungen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2011. In den sogenannten „Leitverfahren“ haben betroffene Grundstückseigentümer aus dem Kreis Mettmann gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf in erster Instanz erfolgreich geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wegen ungeklärter Fragen der Erdbebensicherheit festgestellt.

Die 67 Kilometer lange Kohlenmonoxid-Leitung verläuft durch Monheimer, Langenfelder, Hildener, Erkrather und Ratinger Gebiet. Seit Beginn dieses langwierigen Prozesses, der zwischenzeitlich auch dem Bundesverfassungsgericht vorlag, werden die Kläger vom Kreis Mettmann und den betroffenen kreisangehörigen Städten unterstützt. Die Verfahren laufen nunmehr schon seit über 13 Jahren, in denen die Inbetriebnahme der Pipeline bislang erfolgreich verhindert werden konnte.

Das Gericht hat aktuell über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2007 in der Fassung zahlreicher in der Folgezeit ergangener Planänderungs- und Planergänzungsbeschlüsse zu entscheiden.

Landrat Thomas Hendele und die Kreisverwaltung sind grundsätzlich der Auffassung, dass die Pipeline zum Transport eines derart gefährlichen Stoffes wie Kohlenmonoxid wegen erheblicher Sicherheitsbedenken nicht in Betrieb gehen darf. Den Verhandlungstagen in Münster sieht der Landrat mit dem Wunsch entgegen, dass der umfangreiche Klagevortrag mit zahlreichen juristischen und technischen Argumenten den Klagen auch in zweiter Instanz zum Schutz der Bevölkerung des Kreises Mettmann zum Erfolg verhilft.

17.08.2020