Die wissenschaftlichen Sachverständigen des Amtes für Verbraucherschutz untersuchen amtliche Lebensmittelproben mit modernsten Verfahren auf Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen.
Ein Beispiel:
Das erlaubte Haltbarmachen von Lebensmitteln durch ionisierende Strahlung wird angewandt, um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern und um schädliche Mikroorganismen abzutöten. Das Verfahren muss vom Herstellenden auf der Verpackung kenntlich gemacht werden. Daraufhin kann beispielsweise überprüft werden, ob Ihre Lebensmittel mit ionisierenden Strahlen behandelt wurden.
Proben, die bei Betriebskontrollen oder auf Ihre Beschwerde hin genommen werden, werden beispielsweise untersucht auf
- Verunreinigungen,
- Genusstauglichkeit,
- die richtige Kennzeichnung und
- die auf den Etiketten angegebene Zusammensetzung.