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Corona-Virus: Auswirkungen auf geplante Veranstaltungen

Krisenstab des Kreises gibt Empfehlungen an die Städte

KREIS METTMANN. Die Ordnungsämter der kreisangehörigen Städte und auch das Kreisgesundheitsamt erreichen angesichts der Corona-Lage zahlreiche Anfragen hinsichtlich der Durchführung oder Absage geplanter Veranstaltungen.
Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern/Teilnehmern hat das Landesgesundheitsministerium am Dienstag (10. März) per Erlass geregelt, dass derartige Veranstaltungen abgesagt werden bzw. z.B. bei sportlichen Großveranstaltungen eine Durchführung nur ohne Zuschauerbeteiligung in Betracht kommt.
Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern/Teilnehmern ist wie bisher eine individuelle Einschätzung erforderlich, ob und welche Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen sind.

Vor dem Hintergrund dieses Erlasses und in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt hat der Krisenstab des Kreises heute (Dienstag, 10. März) den kreisangehörigen Städten für geplante Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern eine Reihe von Hinweisen und Empfehlungen an die Hand gegeben:

Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung ohne Weiteres oder unter Auflagen durchgeführt werden kann, verschoben oder abgesagt werden soll, sollte unter Heranziehung der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) vor Ort in Absprache mit dem Veranstalter getroffen werden.
Entscheidend sind die Zusammensetzung der Teilnehmer, Art und Typ der Veranstaltung sowie Möglichkeiten der Kontrolle im Falle eines Krankheitsausbruches.

Bei der Risiko-Bewertung hilft diese Checkliste des RKI:

• Kommt eine größere Anzahl von Menschen zusammen, hohe Dichte?
• Nehmen Menschen aus Regionen mit gehäuftem Auftreten von Corona-Fällen teil?
• Nehmen Menschen aus anderen bekannten Risikogebieten teil?
• Nehmen Menschen mit akuten Atemwegsbeschwerden teil?
• Nehmen ältere Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen teil?
• Hohe Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten?
• Enge Interaktion zwischen den Teilnehmenden (z.B. Tanzen)?
• Lange Dauer der Veranstaltungen?
• Keine zentrale Registrierung der Teilnehmenden
• Sind bereits Infektionen in der Region der Veranstaltung aufgetreten?
• Gegebenheiten der Örtlichkeit: Indoor-Veranstaltungen, begrenzte Räumlichkeiten, schlechte Belüftung der Räume?
• Begrenzte Möglichkeiten/Angebote zur ausreichenden Händehygiene
• Bereitschaft des Veranstalters zur Kooperation und Umsetzung von Maßnahmen.

Nach Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes sollte eine Veranstaltung bereits dann nicht ohne Weiteres, sondern allenfalls nur unter Auflagen durchgeführt werden, wenn bereits einer dieser ein höheres Risiko begründenden Faktoren zutrifft.

10.03.2020