Grund für den Pflichtumtausch ist entsprechend der 3. EU-Führerscheinrichtlinie der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Fahrerlaubnisdokument sowie die Erfassung aller Fahrerlaubnisse in einer Datenbank.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie wurde ein Stufenplan zum Pflichtumtausch eingeführt, der sich an Geburts- bzw. Ausstellungsjahrgängen orientiert.
Es handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Sollten Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, sind Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vom Pflichtumtausch betroffen.
Wenn Sie Ihren Kartenführerschein dennoch umtauschen möchten, weil sich beispielsweise Ihr Name geändert hat oder die Karte beschädigt wurde, können Sie dies ebenfalls veranlassen.