Wenn Sie jagen möchten, benötigen Sie einen Jagdschein. Um erstmalig einen Jagdschein zu erhalten, müssen Sie eine Jägerprüfung ablegen.
Aktuelles
Die Jägerprüfung 2025 findet in der Zeit vom 23.04. bis zum 30.04.2025 statt. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind bis spätestens zum 22.02.2025 einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Termin um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, d.h. später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die einzelnen Prüfungsteile finden wie folgt statt:
- Der schriftliche Teil findet am Mittwoch, den 23.04.2025, um 15.00 Uhr in Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude I (Haupthaus) 6. Etage, Raum 1.601, statt.
- Das Prüfungsschießen findet am Mittwoch, den 30.04.2025 auf dem Schießstand des Vereins für Kugel- und Wurftaubenschießen Wesel in Diersfordt, Bislicher Wald 480 in 46487 Wesel statt.
- Der mündlich-praktische Teil ist für die Zeit vom 24.04. bis zum 29.04.2025 vorgesehen. Die Prüfung findet in Mettmann, Düsseldorfer Straße 26, Verwaltungsgebäude I (Haupthaus) statt.
Nachprüfung
Die mündlich-praktische Nachprüfung findet am 08.09.2025 und am 09.09.2025 in Mettmann, Düsseldorfer Straße 26, Verwaltungsgebäude I (Haupthaus) statt.
Die Nachprüfung zur Schießprüfung findet am 09.09.2025 auf dem Schießstand des Vereins für Kugel- und Wurftaubenschießen Wesel in Diersfordt, Bislicher Wald 480 in 46487 Wesel, statt.
Eine Nachprüfung im schriftlichen Teil ist nicht möglich.
Anträge auf Zulassung zur Nachprüfung zur Jägerprüfung sind spätestens bis zum 07.07.2025 einzureichen.
Die Zulassungsgebühr für die Nachprüfung beträgt 30 Euro, für jeden Prüfungsteil werden 80 Euro Prüfungsgebühr erhoben (insgesamt höchstens 190 Euro).
Der Nachweis über die Einzahlung der Gebühr ist dem Antrag beizufügen. Eine Antragstellung kann hier formlos erfolgen.