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Impfausweiskontrolle in Schulen

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreisgesundheitsamtes Mettmann bietet allen Kindern der 4. Klassen und den Hauptschulkindern in der 9. Klasse eine Überprüfung des Impfschutzes an. Die Personensorgeberechtigten erhalten eine individuell für ihr Kind erstellte schriftliche Empfehlung für die nächsten Impfungen. Zu diesem Zweck werden in der Schule die Impfausweise bzw. Kopien eingesammelt und an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Die Kontrolle der Impfausweise der Schulkinder der vierten Klassen in der Grundschule findet als freiwilliges Angebot auf Grundlage des § 54 Absatz 2 Satz 1 Schulgesetz NRW; §§ 9 Absatz 2, 12 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) statt.

Schutzimpfungen sind übrigens für alle wichtig: Überprüfen Sie daher bitte auch Ihren eigenen Impfschutz. In Zweifelsfällen und bei allen Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Kinder- oder Hauspraxis. Impfberatungen finden zudem in allen Nebenstellen des Kreisgesundheitsamtes statt.