Inhalt

Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren können sich ohne Ablegung einer Fischerprüfung beim Bürgerbüro der Gemeinde Ihres Wohnsitzes einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Mit einem Jugendfischereischein darf generell nur in Begleitung einer Person mit Jahresfischereischein geangelt werden.

Lehrgänge zur Fischerprüfung

Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden private Lehrgänge angeboten. Die Termine und nähere Informationen zu diesen Lehrgängen finden Sie hier.

Prüfungstermine

Die nächsten Fischerprüfungen des Kreises Mettmann finden wie folgt statt:

  • 08. und 11. März 2024
  • 13. und 14. November 2024

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens bis zum 07. Februar 2024 für die Prüfung im März, bzw. bis zum 12. Oktober 2024 für die Prüfung im November einzureichen.
Anträge können mit den erforderlichen Dokumenten (siehe Antragsformular) bei der Kreisverwaltung Mettmann, Abt. 32-21, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, per E-Mail an fischereibehoerde@kreis-mettmann.de oder über den Online-Service eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Termin um eine Ausschlussfrist handelt. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Prüfungsbewerber müssen am Prüfungstag das 13. Lebensjahr vollendet haben.