Landesprogramm NRW Kultur und Schule
Das Landesprogramm NRW Kultur und Schule fordert Kunstschaffende und Bildungseinrichtungen auf, Projekte vorzuschlagen, die die Kreativität der Schulkinder fördern und somit die schulische Bildung um kulturelle Elemente ergänzen.
Das Landesprogramm NRW Kultur und Schule ermöglicht Kunstschaffenden gemeinsam mit Schulkindern künstlerisch-kreative Projekte durchzuführen und damit das schulische Lernen zu ergänzen. So wird Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur ermöglicht.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden alle Projektskizzen erstmalig digital im Kultur.web eingereicht. Auf der Internetseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stehen Ihnen im Downloadbereich wichtige Dokumente zur Verfügung, unter anderem die Förderrichtlinie, der ergänzende Erlass (Fassung 2024) und die "Klickanleitung Online-Projektskizze".
In der Regel endet die Antragsfrist zum 31. März des Jahres, in dem das betreffende Schuljahr beginnt. Bedingt durch das kurze Zeitfenster der Antragstellung für das Schuljahr 2024/2025, wird die Antragsfrist einmalig auf den 12. April 2024 verlängert.
In der Regel umfassen die Projekte 45 Einheiten je 90 Minuten über das Schuljahr verteilt. Fünf Einheiten werden für die notwendige Vor- und Nachbereitung berücksichtigt. Projekte mit vergleichbarem zeitlichem Gesamtumfang können zusammengefasst und als Blockprojekt durchgeführt werden.