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Wofür steht der Begriff „Liegenschaftskataster“?

Zunächst bedeutet das Wort „Kataster“ so viel wie Verzeichnis gleichartiger Gegenstände. Das Wort „Liegenschaften“ umfasst Flurstücke, gelegentlich noch als „Parzellen“ bezeichnet, und Gebäude. Ein oder mehrere Flurstücke bilden ein Grundstück.

Wir sind zuständig für das Liegenschaftskataster, also das Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude im Kreis Mettmann. In Verbindung mit dem Grundbuch, das im Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts geführt wird, dient es der Sicherung des Eigentums an Ihrem Grundstück. Die Liegenschaftskarte, manchmal auch Flurkarte genannt, nimmt am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil.