Vermessungsleistungen
- Sie möchten Ihr bestehendes Grundstück in zwei oder mehrere Neugrundstücke aufteilen? Dann benötigen Sie eine Teilungsvermessung für Grundstücke.
- Für die Teilung eines Grundstücks, die Eintragung einer Baulast oder zum Stellen eines Bauantrags benötigen Sie einen Lageplan.
- Haben Sie Ihr Bauvorhaben realisiert, muss das Gebäude eingemessen werden.
- Bei Klärungsbedarf bezüglich Ihrer Eigentumsgrenzen hilft Ihnen eine amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung weiter.
Weitere Dienstleistungen ohne örtliche Vermessungen
- Mit der Vereinigung von Grundstücken können Sie zwei oder mehr Grundstücke zu einem zusammenführen.
- Eine Grenzbescheinigung dokumentiert, ob ein eingemessenes Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde oder ob ein Überbau vorliegt.
Die oben genannten Dienstleistungen werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) und zum Teil auch von sonstigen Vermessungsbüros angeboten.