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Unternehmensübergabe

Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Unternehmen zu übertragen, ist es für den gesicherten Fortbestand Ihres Unternehmens wichtig, dass Ihr Betrieb "fit" für die Übergabe ist. Vertrags-, steuer- und arbeitsrechtliche Anforderungen sind zu beachten – § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang.

Wir beraten Sie gerne persönlich rund um den Übergabeprozess und bieten Ihnen unter Publikationen und externe Links bereits verschiedene Informationen zum Thema an.

Die über hundertseitige Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie »Unternehmensnachfolge: Die optimale Planung« enthält zum Beispiel Hinweise zu Finanzierungs-/Steuerfragen und zahlreiche Checklisten, um die Unternehmensnachfolge Schritt für Schritt erfolgreich organisieren und umsetzen zu können.

Unternehmensübernahme

Sie beabsichtigen, ein Unternehmen zu übernehmen? Zur Vorbereitung hierauf bedarf es insbesondere der Kenntnis um rechtliche Erfordernisse. Neben der persönlichen Beratung haben wir untenstehend diverse Informationen für Sie zusammengestellt. Kennen Sie zum Beispiel die »nexxt-CHANGE-Unternehmensbörse«? Ziel dieser kostenfreien Internet-Plattform ist es, Unternehmen und Nachfolgeunternehmer per Inserat zusammen zu bringen.

Unternehmensbewertung und rechtliche Informationen

Wenn Sie ein Unternehmen übergeben möchten, aber auch wenn Sie an der Übernahme einer Firma interessiert sind, stellt sich für Sie die Frage nach dem Unternehmenswert. Verfahren zur Unternehmensbewertung wie auch Informationen zu rechtlichen Aspekten der Unternehmensübergabe entnehmen Sie bitte der Publikation »Unternehmensveräußerung und Betriebsübernahme«.

Unsere Services für Sie rund um die Unternehmensnachfolge:

  • Individuelle Beratungsgespräche
  • Informationen zur Planung des Übernahmeprozesses und zu dessen Begleitung
  • Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten und öffentlichen Förderprogrammen
  • Kontakte zu Netzwerken wie z.B. den Wirtschaftsjunioren Niederberg