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Sie haben neu gebaut oder angebaut? Dann sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer verpflichtet eine Gebäudeeinmessung vornehmen zu lassen. Diese Verpflichtung ergibt sich für Sie aus dem Vermessungs- und Katastergesetz.

Damit soll den Anforderungen der Nutzer aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft an ein aktuelles Geobasisinformationssystem nachgekommen werden.