Inhalt

1. Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Mettmann

1.1 Formfreie elektronische Kommunikation

Für Anliegen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, sind keine besonderen elektronischen Anforderungen zu beachten. Für diese formfreie elektronische Kommunikation ist die Kreisverwaltung unter der allgemeinen E-Mail-Adresse kme@kreis-mettmann.de oder über das Kontaktformular (hier können Sie ebenfalls Dokumente hochladen) auf der Startseite von www.kreis-mettmann.de erreichbar. 

1.2 Rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation

Wenn Sie mit dem Kreis Mettmann Kontakt haben, ist jedoch in Rechtsvorschriften für viele Anliegen die Einhaltung der Schriftform vorgesehen. Das setzt regelmäßig eine eigenhändige Unterschrift voraus. Wichtig ist das insbesondere bei vielen Anträgen oder wenn etwa Rechtsfristen zu wahren sind, wie beispielsweise bei der Einlegung eines Widerspruchs. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Bei der elektronischen Übermittlung müssen die Mitteilung und eventuelle Anlagedokumente entweder

  • mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein (s. hierzu Ziff. 1.2.1) oder
  • per De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes übersandt werden (s. hierzu Ziff. 1.2.2).

Diese beiden Formen können die gesetzlich angeordnete Schriftform ersetzen, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist. Einzelheiten zu diesen beiden Kommunikationsformen finden Sie unter den folgenden Punkten.

Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung Ihrer elektronischen Nachricht per E-Mail nur über die jeweilige in Ziff. 1.2.1 bzw. 1.2.2 genannte E-Mail-Adresse formwahrend möglich ist. Für alle anderen E-Mail-Adressen der Kreisverwaltung wird der Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ausdrücklich nicht eröffnet.

Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, greifen Sie bitte wie bisher auf die papiergebundene Kommunikation zurück.

1.2.1 E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
Für die elektronische Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur steht ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:

vps@kreis-mettmann.de

Die zugesendete E-Mail muss einen vollständigen Namen (kein Pseudonym) und eine vollständige postalisch zustellfähige Adresse enthalten.
Sollten bei der Prüfung Ihres Signatur-Zertifikates Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie informiert. Beachten Sie aber bitte, dass in dem Fall durch Ihre E-Mail mit Signatur die Schriftform nicht ersetzt wird.

1.2.2 De-Mail mit Absenderbestätigung
Statt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur können Sie auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Kreisverwaltung Mettmann elektronisch kommunizieren. Eine solche De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt ebenfalls die Schriftform nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW, nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung.

Für die elektronische Übermittlung durch De-Mail mit Absenderbestätigung steht Ihnen ausschließlich folgende zentrale De-Mail-Eingangsadresse zur Verfügung: 

poststelle@kreis-mettmann.de-mail.de

De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Für eine absenderbestätigte De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden. Um der Empfängerin oder dem Empfängers die Anmeldung mit hohem Authentisierungsniveau Ihrer Nachricht kenntlich zu machen, bestätigt Ihr De-Mail-Diensteanbieter dies. Hierzu versieht er im Auftrag der Senderin oder des Senders die Nachricht mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur. Die qualifizierte elektronische Signatur bezieht sich auch auf Dateien, die Sie an Ihre De-Mail anhängen.

Allgemeine Informationen zur De-Mail finden Sie bei Interesse hier:

Nachrichtenverkehr via De-Mail - sicher, einfach und nachweisbar

Broschüre De-Mail

1.2.3 Besonderes Behördenpostfach (beBPo)

Das besondere Behördenpostfach dient zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden sowie Anwälten, Notaren und Steuerberatern.

Gemäß der Elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERVV) sind die Kommunen verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2022 als sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden ein besonderes Behördenpostfach (beBPo) einzurichten und zu nutzen. Für den Kreis Mettmann wurden zwölf Postfächer (sog. SAFE-ID kursiv in Klammern) eingerichtet:

  • Kreisverwaltung Mettmann – Hauptpostfach
    (DE.Justiz.69e790fc-47a4-4aad-835e-99320be53d85.fcee)
  • Kreisverwaltung Mettmann – Ausländeramt
    (DE.Justiz.72e4795e-0c9a-4bdf-8b10-76bd43ff4729.75d2)
  • Kreisverwaltung Mettmann – Behindertenangelegenheiten
    (DE.Justiz.132cb84f-320c-4cf4-980b-94ddebb01f66.aaf1)
  • Kreisverwaltung Mettmann – Beitreibung
    (DE.Justiz.5d4fd775-6ddc-47d8-9ade-777114fd7fdb.20fa)
  • Kreisverwaltung Mettmann – Bußgeldstelle
    (DE.Justiz.c658b98d-f3f1-4f42-9fd4-9f3d8696e855.3440)
  • Kreisverwaltung Mettmann – Gesundheitsamt
    (DE.Justiz.bc7fceab-09be-4ad0-b92e-6c52f15f8de5.f06f)
  • Kreisverwaltung Mettmann – Kreiskasse
    (DE.Justiz.aeecc186-c7a9-4b57-aaec-d93be2f0e4a8.a3c4)
  • Kreisverwaltung Mettmann – Rechtsamt
    (DE.Justiz.b98ea10d-6a5b-445c-8275-cc332033e5b3.2eb4)
  • Kreisverwaltung Mettmann – Sozialamt - Betreuungsbehörde
    (DE.Justiz.a15e18a7-346c-459e-98d0-ee134bb5f7bb.0f9f)
  • Kreisverwaltung Mettmann – Sozialamt - Widerspruchsstelle und Klagevertretung
    (DE.Justiz.b78bc29b-6c91-401c-8994-83784d2c0fc0.e1db)
  • Untere Landesbehörde – Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Mettmann
    (DE.Justiz.fca84c32-25db-4eb1-871f-bfcf0f565745.c2a4)
  • Untere Landesbehörde – Schulamt für den Kreis Mettmann
    (DE.Justiz.edc6bd8b-a7d5-44c8-8f7a-9906c26f2a7a.b041)

Die Postfachadressen (SAFE-ID) für die o.g. besonderen elektronischen Postfächer der Kreisverwaltung Mettmann finden Zugangsberechtigte auch im entsprechenden Adressverzeichnis.

Nachrichten für Fachämter, die über kein eigenes Postfach verfügen, sind an das an das Hauptpostfach zu senden. Dort werden diese zentral bearbeitet und an die entsprechenden Fachämter weitergeleitet.

Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation mit normaler E-Mail oder De-Mail zum besonderen Behördenpostfach nicht möglich ist. Für die Kommunikation mit De-Mail benutzen Sie bitte die De-Mail-Adresse des Kreises (s. Ziffer 1.2.2).

1.2.4 Rückantwort

Wenn Sie eine qualifiziert signierte E-Mail oder eine De-Mail an uns senden, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort auf diesem Weg wünschen. Dieser gewählte Weg begründet jedoch keinen Anspruch auf eine elektronische Bescheiderstellung.

Sollten Sie Ihren E-Mail-Account oder Ihr De-Mail-Postfach schließen, bitten wir um zeitnahe Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen elektronisch kommunizieren.

2. Verschlüsselung

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilung können Sie Ihre E-Mails über die Adresse vps@kreis-mettmann.de verschlüsselt an uns senden. Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren sogenannten Öffentlichen Schlüssel:

öffentlicher Schlüssel VPS Kreis Mettmann base64

öffentlicher Schlüssel VPS Kreis Mettmann binaer

Sie werden darüber informiert, wenn bei der Entschlüsselung Ihrer Nachricht Schwierigkeiten auftreten sollten. 

3. Technische Aspekte und Anforderungen an eingehende E-Mails und De-Mails

Bei der Übersendung elektronischer Nachrichten gelten darüber hinaus die folgenden allgemeinen technischen Anforderungen. Übersandte Anliegen, die diesen technischen Vorgaben nach Ziff. 3.1 und 3.2 nicht entsprechen, können nicht bearbeitet werden und gelten als nicht zugegangen. 

3.1 Dateigröße und Dateiformate
Die Gesamtgröße einer bei der Kreisverwaltung eingehenden E-Mail bzw. De-Mail ist einschließlich ihrer Anhänge auf 15 MB begrenzt. Größere E-Mails bzw. De-Mails werden automatisch abgewiesen.

Sollten Sie E-Mails bzw. De-Mails mit Dateianhängen an die Kreisverwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeit entgegengenommen und bearbeitet werden:

• Adobe Acrobat (.pdf/a)
• Textdateien (.txt)

Sollten die Dateianhänge diesen Vorgaben nicht entsprechen und/oder nicht zu verarbeiten sein, erhalten Sie ebenfalls eine Rückmeldung.

3.2 E-Mails mit Viren, Umgang mit SPAM-Mails
Folgende E-Mails werden ungelesen gelöscht:

• E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware enthalten,
• E-Mails, die Daten enthalten, die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind.

Wenn Sie der Kreisverwaltung E-Mails übersenden mit ausführbaren Dateien (z. B. .exe) oder mit Anhängen, die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (z. B. Makros) beinhalten, so werden diese Anlagen ungelesen gelöscht. Auch gepackte Dateien (z. B. .zip, .rar) werden nicht angenommen. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden gefiltert und ebenfalls gelöscht.

In diesen genannten Fällen erhalten Sie keine weiteren Informationen über die erfolgte Löschung.

3.3 Signaturverfahren
Die Kreisverwaltung unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren. Eine vollständige Liste der akkreditierten Zertifizierungsanbieter finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur:

https://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/DE/Home/home_node.html

4. Weitere Hinweise/Gewährleistungsausschluss

Sollten Sie Fragen zur Verschlüsselung und/oder zur elektronischen Signatur oder De-Mail haben, wenden Sie sich bitte an:

kme@kreis-mettmann.de

Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Kreis Mettmann. Sie gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden oder Institutionen.

Der Kreis Mettmann übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen den Kreis Mettmann sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

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