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Wenn Sie (in der Regel als gesetzlicher Erbe oder nächster Verwandter) zur Übernahme von Bestattungskosten verpflichtet sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten bei uns einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Bestattungskosten zu stellen.

 Die für Sie wichtigen Informationen darüber, ob Sie antragsberechtigt sind, welche Bestattungskosten in Ihrem konkreten Fall übernommen werden können , entnehmen Sie bitte dem «Merkblatt - Übernahme von Bestattungskosten«.